Immobilien Werteinschätzung online

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für Ihr Haus, Grundstück, Ihre Wohnung oder Gewerbeimmobilie.

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Sachwertverfahren


  • Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

  • unbebaute Grundstücke (nur Bodenwert)

Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet. Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen und der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach den Normalherstellungskosten zu ermitteln.


Ertragswertverfahren


  • Eigentumswohnungen

  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten)

  • Wohn- und Geschäftsanlagen (WGA)

  • Gewerbe

Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium ist, bzw. wenn die Immobilien üblicherweise am Markt vermietet wird. Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt.


Vergleichswertverfahren


Beim Vergleichswertverfahren sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (sogenannte Vergleichsgrundstücke). Geeignet ist dieses Verfahren vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke. Voraussetzung ist, dass eine genügende Anzahl von Vergleichsobjekten vorhanden ist.


Bodenrichtwert


Der zu einer Adresse ermittelte Bodenwert ist ein wichtiger Baustein bei der Ermittlung des Immobilienwertes. Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Wert der Lage, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.


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